Wissenschaftliche Übersetzungen

 

Ich habe zahlreiche wissenschaftliche Abhandlungen in diversen Fachbereichen ins Englische übersetzt, darunter Volkswirtschaft, Anthropologie, und Medizin.

Auch habe ich drei Bücher aus dem Deutschen ins Englische übersetzt:

  1. Uwe Kischel, Rechtsvergleichung, 2015, C.H. Beck Verlag, 1010 Seiten. Die vRechtsvergleichung | Kischel, 2015 | Buch (Cover)on mir übersetzte Lehrbuch “Comparative Law” ist soeben erschienen.

     

„Rechtsvergleichung“ wurde 2015 von einem der führenden juristischen Fachverlagen Deutschlands, C.H. Beck, mit großem Erfolg veröffentlicht. Prof. Dr. Uwe Kischel, ein ausgewiesener Experte für internationales privat- und öffentliches Recht, hat sich in seinem Werk der monumentalen Aufgabe gestellt, eine zugängliche einbändige Einführung in die Rechtsvergleichung zu schaffen, die alle großen Rechtsfamilien der Welt mit einbezieht.

Als Ergebnis jahrzehntelanger Forschung wird „Rechtsvergleichung“ dieser Aufgabe gerecht, und zwar in außergewöhnlich gut lesbarer Prosa, die mit lebendigen und lehrreichen Beispielen versetzt ist. Kischels kontextsensible „hermeneutische“ Methodik vermeidet konsequent starre dogmatische Klassifizierungen oder eine enge Fokussierung auf abstrakte Rechtsregeln. Für jedes der großen Rechtssysteme der Welt bietet Kischel zunächst einen allgemeinen Überblick über Geschichte und Struktur und geht dann auf die einzigartigen „kontextuellen“ Faktoren ein, die jedes einzelne Rechtssystem von anderen, ähnlichen unterscheiden – und jede Rechtsfamilie von anderen Rechtsfamilien.

Aufbauend auf dem von Zweigert und Kötz favorisierten Ansatz weckt Kischel die Neugierde seiner Leser indem er die Besonderheiten des jeweiligen Rechtssystems identifiziert, die die Aufmerksamkeit erfahrener Rechtswissenschaftler auf sich ziehen.

Das Ergebnis ist alles andere als ein trockenes Auseinanderpflücken von Rechtsgrundsätzen – Kischel spricht soziale, kulturelle, philosophische und sogar religiöse Aspekte des Rechts an, bleibt dabei immer sensibel für die Art und Weise, wie die Gesellschaft das Recht gestaltet und umgekehrt. Das Ergebnis ist eine lebhafte, leserliche und zutiefst informative Einführung in das Thema. In bester Tradition der deutschen Rechtswissenschaft führt Kischel auch seinen eigenen Kommentar und seine eigene Analyse in die Beschreibungen ein und lädt zum Dialog und zur Debatte mit den Lesern ein.

  1. Prof. Dr. Andreas Voßkuhle and Prof. Dr. Christian Bumke, Casebook Verfassungsrecht , C.H. Beck Verlag, 7. Auflage. 2015, 693 Seiten. Die von mir Übersetzte Ausgabe “Constitutional Law Casebook” wird 2019 bei  Oxford University Press veröffentlicht werden.

     

Viele Verfassungsrechtskommentare sind dichte, fußnotenlastige Abhandlungen voller Diskussionen über abstrakte Prinzipien. Dieses Buch ist anders: Wie der Titel schon sagt, handelt es sich um ein „Casebook“, inspiriert von englischen und amerikanischen juristischen Casebooks, die auf kurzen Auszügen aus aktuellen Gerichtsentscheidungen basieren. In diesem Buch werden Hunderte von Einzelentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (dessen Präsident Prof. Dr. Voßkuhle derzeit ist) kurz und bündig diskutiert, die Verfassungsgrundsätze in Aktion und Interaktion miteinander darstellen.

Das Ergebnis ist ein lebendiger Überblick, der für ausländische Leser viel besser zugänglich sein wird als viele andere Kommentare. Der Ansatz der Autoren wird auch von deutschen Studierenden geschätzt — das Buch befindet sich bereits in der siebten Auflage. Das Buch deckt alle wesentlichen Aspekte des deutschen Verfassungsrechts ab, von der Konzeption und Struktur des Grundgesetzes über das Zusammenspiel von Grundrechten und geschützten Rechtsgütern bis hin zur einflussreichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über das Verhältnis von nationalem und europäischem Recht.

  1. Prof. Dr. Philipp Dann, The Law of Development Cooperation: A Comparative Analysis of the World Bank, the EU and Germany, Cambridge University Press, 2013.

Von der Webseite des Herausgebers:

„Development interventions are agreed by states and international organisations which administer public development funds of huge proportions. They have done so with debatable success, but, unlike the good governance of recipients, the rules applying to donors have hitherto received little scrutiny. This analysis of the normative structures and conceptual riddles of development co-operation argues that development co-operation is increasingly structured by legal rules and is therefore no longer merely a matter of politics, economics or ethics. By focusing on the rules of development co-operation, it puts forward a new perspective on the institutional law dealing with the process, instruments and organisation of this co-operation. Placing the law in its theoretical and political context, it provides the first comparative study on the laws of foreign aid as a central field of global public policy and asks how accountability, autonomy and human rights can be preserved while combating poverty.“

Übersetzung

„Entwicklungsmaßnahmen werden von Staaten und internationalen Organisationen vereinbart, die öffentliche Entwicklungsgelder in großem Umfang verwalten. Sie haben dies mit fragwürdigem Erfolg getan, aber im Gegensatz zur guten Regierungsführung der Empfänger wurden die für die Geber geltenden Regeln bisher kaum überprüft. Diese Analyse der normativen Strukturen und konzeptionellen Rätsel der Entwicklungszusammenarbeit argumentiert, dass die Entwicklungszusammenarbeit zunehmend durch gesetzliche Regeln strukturiert ist und daher nicht mehr nur eine Frage der Politik, Wirtschaft oder Ethik ist. Indem sie sich auf die Regeln der Entwicklungszusammenarbeit konzentriert, schlägt sie eine neue Perspektive auf das institutionelle Recht vor, das sich mit dem Prozess, den Instrumenten und der Organisation dieser Zusammenarbeit befasst. Sie stellt das Recht in seinen theoretischen und politischen Kontext, liefert die erste vergleichende Studie über die Gesetze der Auslandshilfe als zentrales Feld der globalen öffentlichen Ordnung und fragt, wie Verantwortlichkeit, Autonomie und Menschenrechte bei der Armutsbekämpfung gewahrt werden können“.